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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2018

1. Geltungsbereich

1.1. Für den Geschäftsverkehr mit Triopan AG gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit Triopan AG verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.

1.2 Unter „Produkte“ oder „Triopan Produkte“ werden auch Produkte mit den Tradenamen von Triopan, Perfecta Schmid, Optotex und Drittanbietern verstanden.

2. Besondere Aufgaben und Pflichten der Kunden

2.1. Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter von Triopan AG aufzutreten und irgendwelche Geschäfte und Verträge für Triopan AG abzuschliessen.

3. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte und Dienstleistungen

3.1. Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung von Triopan elektronisch erfasst, so dass der Kunde den Inhalt seiner Bestellung im Online-Shop überprüfen kann. Allfällige Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt der Bestellung des Kunden und den im Online-Shop erfassten Lieferdaten hat der Kunde umgehend Triopan mitzuteilen. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte von Triopan, Perfecta Schmid, Optotex oder Drittanbieter.

3.2. Die von Triopan angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen bei Zu-, Unterlieferanten oder Drittanbietern. Sollte sich eine Lieferung über einen von Triopan ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen Alltron in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Triopan haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine Vertragsverletzung von Triopan zurückzuführen ist.

3.3. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen Triopan zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.

3.4. Triopan wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.

4. Angebote und Preise

4.1. Alle Angebote sind unverbindlich. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.

4.2. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von Triopan verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), US-Dollar (US$) oder Euro (EUR) basierend auf dem CHF Tageskurs, exklusive Mehrwertsteuer und ab Lager von Triopan. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor. Die Portokonditionen sind in den „Transportkonditionen“ definiert, welcher integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.

4.3. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch Triopan berechnet. Erhöhen sich die Bezugspreise für Triopan, nachdem der Kunde bei Triopan Produkte bestellt hat, berechtigt dies Triopan, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen.

5. Abnahme und Prüfung (DOA)

5.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Ablieferung oder Abholung zu prüfen. Offene Mängel sind sofort zu rügen. Bei Lieferungen mit Transportschäden hat der Kunde zudem umgehend ein Schadenprotokoll aufzunehmen, das er sich vom Spediteur visieren lassen muss.

5.2. Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu rügen.

5.3. Mängel nach Ziff. 5.1 und 5.2 sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der in Ziff. 5.4 aufgeführte Gewährleistungen zur Folge.

5.4. Im Gewährleistungsfall ist Triopan nach ihrer Wahl berechtigt:

- gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern,

- den Kaufpreis zurückzuerstatten

- unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.

Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.


6. Übergang von Nutzen und Gefahr

6.1. Mit dem Versand bzw. der Abholung der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.

7. Zahlungskonditionen

7.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von Triopan 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Triopan kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.

7.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Triopan ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

7.3. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Triopan angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Triopan berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.

7.4. Alle Forderungen von Triopan, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn

(a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder

(b) auf Verlangen von Triopan nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellen, um berechtigte Zweifel von Triopan an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, Triopan zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.

7.5. Auf Verlangen von Triopan tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von Triopan gelieferten Produkte zahlungshalber an Triopan ab (Art. 164ff. OR der Schweizerischen Eidgenossenschaft).

7.6. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Triopan behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.


8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die von Triopan gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von Triopan, bis Triopan den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Triopan ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB (der Schweizerischen Eidgenossenschaft) im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von Triopan umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).

8.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Triopan gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

9. Rücksendung von Produkten

9.1. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Triopan und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat wenn möglich originalverpackt, aber immer unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen.

9.2. Triopan behält sich vor nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.

9.3. Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von Triopan veranlasst werden, wird dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben. Triopan behält sich ausserdem vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

10. Kreditlimiten/Informationspflicht

10.1. Triopan legt, basierend auf dem Jahresumsatz, die Kreditlimiten fest.

10.2. Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich Triopan vor, jederzeit die Kreditlimiten zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.

10.3. Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend Triopan bekannt zu geben.

11. Garantie

11.1. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Triopan Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Triopan nur Stichproben als Eingangsprüfungen der von Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

11.2. Die Gewährleistung von Triopan für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber Triopan und dem Lieferanten. Die einzige Pflicht von Triopan besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden abzutreten.

11.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz und Europäischen Union verbleiben.

11.4. Des Weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Triopan schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

a) unzulängliche Wartung; b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften; c) zweckwidrige Benutzung der Produkte; d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör; e) natürliche Abnutzung; f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung; g) Modifikationen oder Reparaturversuche; h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von Triopan noch vom Lieferanten zu vertreten sind. Vom Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

11.4. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von Triopan bzw. auch vom jeweiligen Zulieferer/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

12. Haftung

12.1. Triopan haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von Triopan oder den von Triopan beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung oder Dienstleistung beschränkt.

12.2. Jede weitergehende Haftung von Triopan, deren Hilfspersonen und der von Triopan beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

12.3. Triopan verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

13. Patente und andere Schutzrechte

13.1. Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde Triopan schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Triopan wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet Triopan gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.

14. Wiederausfuhr

14.1. Die von Triopan vertriebenen Produkte unterliegen den US- und den schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

15 Vertraulichkeiten

15.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Triopan -Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit Triopan zu verwenden.


16. Herstellerreporting, Datenschutz

16.1. Der Kunde anerkennt, dass Triopan im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Zu- und Unterlieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.

16.2. Mit seiner Bestellung erteilt der Kunde Triopan sein Einverständnis, dass Triopan zur Weitergabe von Informationen über die Zahlungsabwicklung zur Prüfung des Zahlungsverhaltens und der Kreditwürdigkeit an Kredit-, Handels- und Wirtschaftsauskunfteien berechtigt ist.

17. Gebrauch des Triopan Online-Shops

17.1. Der Kunde darf Daten, welche er durch den Gebrauch des Online-Shops erfahren hat, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Triopan weitergeben und nur, wenn er die von Triopan festgelegten Nutzungsvorschriften einhält.

18. Übertragung

18.1. Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Triopan übertragen werden.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.

19.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Rorschach, Kanton St.Gallen, Schweiz.